Plakat GlasauKreativ-Elternunterhalt

Manchmal reichen Rente, Pflegegeld und ggf. private Pflegeversicherung nicht aus und ist auch das elterliche Vermögen aufgebraucht, dann sind die Kinder in der Pflicht. Sind die Kinder nicht in der Lage, dies aus ihrem Einkommen und/oder Vermögen zu leisten, dann springt der Sozialstaat ein. Wie groß die finanzielle Belastung sein wird, hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab.

Inhalte:

► Pflegekosten - wer muss wie viel tragen?
► Wann und von wem kann die Sozialhilfebehörde Unterhalt fordern?
► Die Grenzen der eigenen Leistungsfähigkeit
► Wie Geschwister mithaften
► Welches Schonvermögen wird nicht angetastet
► Besondere Regelungen bei Schenkungen, Wohnrecht, Versorgungszusagen

 

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